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Stellungnahme des NABU
Petershagen/Eggersdorf zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13
"Freienbrink-Nord"
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Stellung zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
13 "Freienbrink-Nord".
Natur- und Artenschutz
Der bisherige Grünstreifen zwischen der Bahn und dem Waldweg südlich parallel weist die
größte Artenvielfalt im Plangebiet auf. Wir haben hier diese Gehölzarten gefunden:
Gemeine Kiefer
Stieleiche
Hängebirke
Gemeine Fichte
Eingriffliger Weißdorn
Faulbaum
Europäisches Pfaffenhütchen
Glanzbrombeere
Salweide
Gemeine Hasel
Heckenrose
Bei der Vegetation auf der Fläche, die für die neue Autobahnabfahrt, für Parkplätze und für den neuen Bahnhof Fangschleuse vorgesehen ist, handelt es sich um einen Waldrandstreifen mit einer vielfältigen Krautflora. Diese bekommt hier mehr Licht als im Wald selbst. Der Streifen ist am Nordrand des Waldes gelegen, die Sonneneinstrahlung wird durch
die Baumkronen begrenzt, wodurch auch die Temperaturschwankungen geringer ausfallen.
Waldrandstreifen sind besonders reich auch an Tierarten. So wäre dieser Bereich ideal zum
Auffangen der aus dem Plangebiet vergrämten und noch zu vergrämenden Tiere, im Falle
der Umsetzung des Entwurfs der 1. Änderung zum BP 13 auch vorübergehend. Von dort aus
können sie zu ihrem endgültigen neuen Platz umgesiedelt werden.
Dazu fordern wir die Einhaltung der Abläufe bei der Erschließung: Rodung erst nach
Umsiedlung aller geschützten Tierarten wie Reptilien und Waldameisen.
Wasserschutzgebiet Erkner
Die geplante Verlegung des Bahnhofs Fangschleuse ist nach § 4 Nr. 10 der Verordnung zum
Wasserschutzgebiet Erkner verboten.
Wasserbedarf der Gigafactory 4 - Auswirkungen der Wasserentnahmen auf Natur und
Landschaft
In der Begründung zum Änderungsentwurf des BP 13 werden die zukünftigen Wasserverbrauchsmengen und ihre Bezugsquellen genannt. Diese Ausführungen sind
unvollständig, denn das Wasserwerk Eggersdorf bei Strausberg fehlt in der Auflistung,
dabei wurde es in allen bisherigen Aufstellungen für die Wasserversorgung für Tesla
aufgeführt. Der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) hat in seiner Verbandsversammlung am 5.2.2020 die beantragte Erhöhung der Fördermenge um 1,022
Mio m²/Jahr angegeben. Diese Erhöhung wurde bereits bewilligt (Amtsblatt der Gemeinde
Petershagen/Eggersdorf von April 2020). Diese zusätzliche Wasserentnahme muss vollständig in die Bilanz zum Wasserverbrauch im Plangebiet einbezogen werden.
In der gleichen Auflistung fehlt auch die beantragte Erhöhung im Wasserwerk Spitzmühle
Ost um ebenfalls 1,022 Mio m³/Jahr.
Die bisherige Wasserförderung:
Spitzmühle Ost 3,285 Mio m³/Jahr
Eggersdorf 2,518 Mio m³/Jahr
Hohenbinde 2,190 Mio m³/Jahr
Neuzittau 0,700 Mio m³/Jahr
Erkner Nord 0,800 Mio m³/Jahr
Strausberg 1,400 Mio m³/Jahr
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Gesamt 2018 10,893 Mio m³/Jahr
Diese Wassermengen sollen zusätzlich gewonnen werden:
Wasserfassung Pohlitz 8,0 Mio m³/Jahr
Spitzmühle West 2,2 Mio m³/Jahr
Spitzmühle Ost 1,022 Mio m³/Jahr
Eggersdorf 1,022 Mio m³/Jahr
Hohenbinde 1,022 Mio m³/Jahr
Hangelsberg 2,2 Mio m³/Jahr
Hangelsberg Nord 4,4 Mio m³/Jahr
Fürstenwalde 5,1 Mio m³/Jahr
Müncheberg 1 1,3 Mio m³/Jahr
Müncheberg 2 2,3 Mio m³/Jahr
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Gesamte Erhöhung der Wasserförderung 28,566 Mio m³/Jahr
Rechnen wir alle in der Begründung aufgelisteten Wassermengen mit dem realen bisher
gefördertem Wasser und den langfristig geplanten Fördermengen für die Versorgung der
Verbandsgebiete einschließlich Tesla zusammen, kommen wir auf diese Zahl:
Bisherige Trinkwassergewinnung 10,893 Mio m³/Jahr
kurz- und langfristig geplante Erhöhung 28,566 Mio m³/Jahr
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Geplante Gesamtwasserförderung 39,459 Mio m³/Jahr
Hier ist eine nahezu Vervierfachung der Wassergewinnung erkennbar. Eine derart drastische Erhöhung der Grundwassergewinnung bei gleichzeitig abnehmenden
Niederschlägen muss zwangsläufig Austrocknungen zur Folge haben.
In der Umgebung vieler Wasserwerke befindet sich Wald, der durch den Wasserentzug
gefährdet wird. Geschützte Biotope und Naturschutzgebiete finden sich ebenfalls in der
Nähe einiger Wasserwerke.
Wir fordern deshalb für jede einzelne Erhöhung der Wasserfördermenge eine Umweltprüfung
und bei nahe gelegenen FFH-Gebieten eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Diese Verbrauchsmenge soll aus mehreren Einzugsgebieten der Region bezogen werden.
Trotz der Verteilung auf verschiedene Entnahmepunkte auf einer größeren Fläche ist ein
Druckabfall im 2. Grundwasserleiter die zwingende Folge. Dieser setzt sich im 1.
Grundwasserleiter fort und führt zu erheblichen Schädigungen bzw. zum Trockenfallen von
Oberflächengewässern.
Schon jetzt ist ein deutlicher Wassermangel im 1. Grundwasserleiter am Beispiel des
Straussees erkennbar. Dieser Zusammenhang wird im Strausseegutachten der BDG ECOSAX GmbH und der DHI WASY von März 2020 dokumentiert.
Laut einer geologischen Untersuchung der Umgebung des Straussees von 1970/71 hat der
Straussee eine Verbindung zum 2. Grundwasserleiter (Strausseegutachten Seite 36).
Durch die Wasserentnahmen im 2. Grundwasserleiter wird der Straussee in trockenen
Jahren um bis zu 0,5 m abgesenkt (Strausseegutachten Seite 101). Dabei wurden die
Wasserentnahmen seit 2014 von 1,4 Mio m³ auf 3 Mio m³ erhöht.
Laut der Begründung zum vorliegenden Änderungsentwurf des BP 13 soll in der zukünftigen
Wasserfassung Spitzmühle West 2,2 Mio m³ Wasser im Jahr zusätzlich zur bisherigen
Menge von 3,285 Mio m³ in Spitzmühle Ost entnommen werden. Zusammen mit der hier
nicht genannten aber vom WSE beantragten Erhöhung in Spitzmühle Ost um 1,022 Mio m³
im Jahr ergibt sich eine erneute Verdoppelung der Wasserentnahme in Spitzmühle auf 6,307
Mio m³/Jahr.
Damit wäre eine weitere Absenkung des Straussees um einen Meter zu erwarten. Mit
diesem Beispiel weisen wir auf die verheerenden Auswirkungen der geplanten zusätzlichen
Wasserentnahmen im Landschaftswasserhaushalt hin!
Im vorliegenden Entwurf fehlen jegliche Einschätzungen dieser Auswirkungen auf den
Wasserhaushalt in den Regionen Hangelsberg, Fürstenwalde, Spitzmühle, Müncheberg und
Pohlitz. Die Angaben über das Grundwasserdargebot sind als Aussagen über die Wasserbilanz vollkommen unzureichend.
Unsere Betroffenheit als regionaler Naturschutzverband
Das Wasserwerk Eggersdorf mit seiner zusätzlichen Wasserentnahme von 1,022 Mio m³/Jahr wurde in der Begründung zur geplanten Änderung des BP 13 unterschlagen, ist aber
relevant für die Wasserversorgung im Plangebiet. Das Wasserwerk liegt in der Nähe des
Stienitzsees, der 30 m tiefer als der Straussee liegt. Durch dieses große Gefälle wirkt sich
die Wasserentnahme zunächst auf den Straussee aus und in der weiteren Folge auf das
Annafließ und auf das Fredersdorfer Mühlenfließ. Dieses liegt im FFH-Gebiet "Fredersdorfer
Mühlenfließ, Krummes und Breites Luch." Das Fredersdorfer Mühlenfließ trocknet seit 2014
jährlich ab dem Abfluss des Bötzsees mehrere Monate lang aus.
Mit einer Verdoppelung der Wasserentnahme in Spitzmühle auf 6,307 Mio m³/Jahr wird das
Fredersdorfer Mühlenfließ sehr wahrscheinlich dauerhaft austrocknen. Ein solcher Umgang
mit dem Wasserkörper ist spätestens nach Kenntnis dieser Hinweise grob fahrlässig und
verstößt gegen das Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Die erhöhte Wasserentnahme gefährdet zudem das FFH-Gebiet. Deshalb fordern wir eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung zu den geplanten zusätzlichen Wasserentnahmen als
Voraussetzung für die geplante Änderung des BP 13.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hinz
Vorsitzender im NABU Petershagen/Eggersdorf e.V.
30.10.2020